Internet
Wenn erlaubt, dann ist Nutzung völlig frei
Kein Porno
Falsch. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung durchaus auf einen bestimmten Zeitrahmen und auch auf bestimmte Dienste beschränken und den Abruf bestimmter Inhalte am Arbeitsplatz verbieten. So muss er nicht dulden, dass der Arbeitnehmer sich bei Ebay tummelt, anderweitig auf Shopping-Tour geht, kostenpflichtige Dateien anfordert oder gar Pornoseiten besucht.
Insbesondere bei letzterem sollte man sehr vorsichtig sein: Inhalte, die das Ansehen der Firma beschädigen könnten, rechtfertigen eine sofortige Kündigung und können auch noch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Weiter zu Platz 8: Privat surfen beeinträchtigt die Leistung
Die 10 größten Irrtümer über Internetnutzung am Arbeitsplatz im Überblick
- 01 Privatnutzung ist grundsätzlich erlaubt
- 02 Auf private Mails folgt eine Abmahnung
- 03 Nur Abmahnung droht, keine Kündigung
- 04 Die Fußball-WM ist eine Ausnahme
- 05 Arbeitgeber darf Accounts kontrollieren
- 06 Arbeitgeber darf Privatnutzung spontan verbieten
- 07 Wenn erlaubt, dann ist Nutzung völlig frei
- 08 Privat surfen beeinträchtigt die Leistung
- 09 Arbeitnehmer haftet für illegalen Download
- 10 Arbeitnehmer haftet nicht für Virenbefall
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Liste veröffentlicht am 09.07.2010
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