Urheberrecht
Vereinbarkeit mit dem Gesetz
Legitimiert, aber nicht einleuchtend
Mehr als 106.000 Musiker, Veranstalter und sonstige Kulturschaffende haben jüngst eine Petition an den Bundestag unterschrieben. In dieser wird gefordert, dass die Arbeit der GEMA auf "ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird".
In diesem Zusammenhang lässt sich beispielsweise über die Umkehr der Beweislast diskutieren, die bei der GEMA gängige Praxis ist.
Werden Sie vor Gericht angeklagt, gelten Sie so lange als unschuldig, bis Ihre Schuld bewiesen ist. Die GEMA stellt dieses Vorgehen jedoch auf den Kopf, indem sie bei der öffentlichen Aufführung von Musik a priori davon ausgeht, dass es sich um Werke handelt, für die eine GEMA-Gebühr fällig wird. Der Veranstalter muss gegebenenfalls das Gegenteil belegen. Diese Praxis wurde vom Gesetzgeber zwar legitimiert, sie wird aber dennoch teilweise als fragwürdig empfunden.
In der Onlinepetition wird übrigens auch die sogenannte "GEMA-Vermutung" kritisiert, durch welche die Verwertungsgesellschaft Veranstalter verpflichtet, sogar urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden. Das wiederum verursacht mehr Arbeitsaufwand. Wird ein Konzert nicht gemeldet, wird ein - als Recherchegebühr bezeichneter - Betrag von 100 Prozent der eigentlichen GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung fällig. Das erscheint ebenfalls rechtlich fragwürdig.
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Die 10 wichtigsten Kritikpunkte an der GEMA im Überblick
19 Kommentare
Liste veröffentlicht am 04.01.2011
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