Internet
Privatnutzung ist grundsätzlich erlaubt
Kein Grundrecht
Falsch. Nur weil etwas nicht schriftlich verboten wurde, ist es noch lange nicht erlaubt. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ihm alle Arbeitsmittel - also auch PC und Internet - nur für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt wurden. Denn der Chef will Sie sicher nicht dafür bezahlen, dass Sie Ihre Kontakte bei Facebook pflegen.
Trotzdem benehmen sich die meisten Arbeitnehmer, als sei die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ein verbrieftes Grundrecht. Ist es aber nicht. Vielmehr haben Sie Ihre Arbeitszeit an Ihren Chef verkauft und der bestimmt, wie Sie diese zu nutzen haben.
Weiter zu Platz 2: Auf private Mails folgt eine Abmahnung
Die 10 größten Irrtümer über Internetnutzung am Arbeitsplatz im Überblick
- 01 Privatnutzung ist grundsätzlich erlaubt
- 02 Auf private Mails folgt eine Abmahnung
- 03 Nur Abmahnung droht, keine Kündigung
- 04 Die Fußball-WM ist eine Ausnahme
- 05 Arbeitgeber darf Accounts kontrollieren
- 06 Arbeitgeber darf Privatnutzung spontan verbieten
- 07 Wenn erlaubt, dann ist Nutzung völlig frei
- 08 Privat surfen beeinträchtigt die Leistung
- 09 Arbeitnehmer haftet für illegalen Download
- 10 Arbeitnehmer haftet nicht für Virenbefall
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Liste veröffentlicht am 09.07.2010
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