Urheberrecht
Ihr Kinderlein zahlet
Keine Rahmenverträge für Kindergärten
Die GEMA hat - zusammen mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition - verstärkt vor Weihnachten Kindergärten und Kindertagesstätten in ganz Deutschland aufgefordert, Zahlungen zu leisten. Das sollte eintreten, wenn Liedtexte mit Noten kopiert werden oder die Kinder mit Liedern öffentlich auftreten. Teilweise sollen sogar Abmahnungen verschickt worden sein, was die GEMA aber bestreitet.
Der finanzielle Aufwand für die vorschulischen Einrichtungen ist bemerkenswert. Laut einem Formular auf der Website der GEMA werden mindestens 56 Euro für bis zu 500 Kopien fällig (für kirchliche oder kommunale Kindergärten 44,80 Euro). Für bis zu 20.000 Kopien stellt die Verwertungsgesellschaft dann sogar 2.224 Euro in Rechnung.
Zu diesen direkten Kosten kommt dann für Kindergärten und -tagesstätten noch der Dokumentationsaufwand hinzu. Denn die GEMA möchte festgehalten haben, welches Lied wann und wie oft kopiert oder aufgeführt wurde.
Viele Einrichtungen haben sich deshalb entschlossen, ganz auf das Singen zu verzichten oder auf solche Werke auszuweichen, für die keine GEMA-Gebühr anfällt.
Kritik am Verhalten der GEMA gab es zuletzt auch von prominenter Seite. So sprach etwa der SPD-Fraktionsvorsitzende des Saarlands, Heiko Maas, von "Abzocke im Kindergarten".
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Die 10 wichtigsten Kritikpunkte an der GEMA im Überblick
19 Kommentare
Liste veröffentlicht am 04.01.2011
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