Erbschaft
Die 10 wichtigsten Dinge, die in keinem Testament fehlen sollten
Es gibt schönere Themen, als sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Und dennoch sollte sich jeder die Frage stellen, was ist, wenn man plötzlich nicht mehr ist. Um seinem letzten Wunsch Gehör zu verschaffen und die Erben vor einem drohenden Rechts-Tohuwabohu zu bewahren, empfiehlt es sich, rechzeitig zu Lebzeiten ein Testament zu verfassen.
Selbstverständlich kann man auch ohne Testament vererben beziehungsweise erben. Dann klärt die gesetzliche Erbfolge die Frage, wer wie viel erbt. Das kann in der Praxis jedoch dazu führen, dass sich die oder der Tote post mortem im Sarg umdreht - nämlich dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den früheren Vorstellungen des Erblassers entspricht. In einer Ehe, die kinderlos blieb, erben beispielsweise neben dem Ehepartner auch die eigenen Eltern, sofern sie noch auf der Welt sind.
Worauf es bei einem Testament ankommt, und wie der eigene letzte Wille klar und deutlich gemacht werden kann, steht in dieser Liste.
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- 02 Eigenhändiges Testament
- 03 PC oder Schreibmaschine sind tabu
- 04 Unterschrift muss sein
- 05 Datum und Ort nicht vergessen
- 06 Eindeutige Überschrift
- 07 Ehegattentestament: Aus zwei mach eins
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1 Kommentare
Liste veröffentlicht am 13.03.2011
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Kommentare zu wichtigsten Dinge, die in keinem Testament fehlen sollten
Notar Lentfort, Warendorf zu Notarielles Testament
Die oben genannten Hinweise sind gut und wichtig. Daher sollten sie auch innsgesamt richtig sein; beim Notar wird beim "letzten Willen" nichts "schriftlich beglaubigt", sondern alles "beurkundet". Während bei einer "Beglaubigung" wird nur die Unterschrift bestätigt, verfasst der Notarbei einer "Beurkundung" nach dem Willen der Beteiligten den gesamten Text des Testaments oder des Erbvertrages.
(18.04.2011 um 20:13) Antwort schreiben