Recht
Die 10 wichtigsten Dinge, auf die es bei einer Rechnung ankommt
Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen oder eine sogenannte juristische Person verkaufen, sind verpflichtet, dafür eine entsprechende Rechnung auszustellen.
Der Gesetzgeber stellt dabei klare Anforderungen an die Form der Rechnung, die man unbedingt beachten sollte. Denn sowohl Absender als auch Empfänger sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben soweit wie möglich zu prüfen. Da ist es ganz hilfreich zu wissen, worauf es bei einer Rechnungsstellung überhaupt ankommt.
Denn eine fehlerhafte Rechnung kann böse Folgen haben: Abgesehen davon, dass sie Aufwand verursacht, muss der ausstellende Unternehmer einen Zahlungsverzug in Kauf nehmen und der Rechnungsempfänger riskiert den Verlust des Vorsteuerabzugs. Wir haben für Sie die zehn wichtigsten Dinge zusammengefasst, auf die es bei einer Rechnung ankommt.
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Die 10 wichtigsten Dinge, auf die es bei einer Rechnung ankommt im Überblick
- 01 Die Hauptpersonen
- 02 Identifikation beim Finanzamt
- 03 Lückenlose Aufklärung
- 04 Leistungsbeschreibung
- 05 Auf den Kostenpunkt gebracht
- 06 Doppelte Kontrolle
- 07 Elektronische Rechnung
- 08 Besondere Regeln für Elektrohersteller
- 09 Aufbewahrungspflicht für Rechnungen
- 10 Wenn die Rechnung fehlerhaft ist
1 Kommentare
Liste veröffentlicht am 18.11.2010
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Kommentare zu wichtigsten Dinge, auf die es bei einer Rechnung ankommt
joes zu Wenn die Rechnung fehlerhaft ist
"...denn da die erste Rechnung nicht ordnungsgemäß war, beginnt auch die Zahlungsfrist noch nicht zu laufen."
Das stimmt leider nicht ... auch eine in Teilen falsch ausgestellte Rechnung ändert nichts an der gesetzl. Verzugsregelung.
Zwar hat man Anspruch auf eine richtig ausgestellte Rechnung .. dies resultiert aus § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) ... ist aber gemeinhin eine steuerrechtliche Frage und hat mit dem im BGB getroffenen Regelungen (so. z.B. der automatische Zahlungsverzug nach 30 Tagen (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB)) weitesgehend wenig zu tuen.
(31.05.2011 um 15:49) Antwort schreiben