Die 10 unvermeidlichsten Hauptpflichten von Mietern
"Die Kirche sagt, Du sollst Deinen Nächsten lieben. Ich bin überzeugt, dass sie meinen Nachbarn nicht kennt." - Mit diesem bitterbösen Ausspruch bringt der 2004 verstorbene Starschauspieler Peter Ustinov ("Hercule Poirot") ein Kernproblem des zwischenmenschlichen Miteinanders auf den Punkt: den Umgang mit den lieben oder weniger lieben Nachbarn. Wer darf was - und wer darf vor allem was wann nicht?
Sauberkeitsfanatische Rentner geraten beispielsweise regelmäßig mit hedonistischen Partygängern aneinander, wenn es um die Sauberkeit im Treppenhaus und die Kehreinsätze der jeweiligen Mietparteien geht. Gleiches gilt für die Frage, wer sich um die Beseitigung von Eis und Schnee auf dem Gehweg vor dem Mehrparteienhaus kümmern muss. Ebenso beliebtes Streitthema zwischen Alt und Jung ist die Frage, ob das Fahrrad oder der Kinderwagen im Hausflur zulässig ist oder nicht.
Doch die Beantwortung all dieser nervenaufreibenden Alltagsfragen ist nicht allein Sache der Mieter. Auch der vermietende Hauseigentümer spielt dabei eine wichtige Rolle: Nach geltendem Recht darf er zahlreiche Pflichten auf seine Mieter abwälzen, muss dabei aber strengen Formen genügen - und darf den Bogen keineswegs überspannen. Neben einem Blick in diese Liste empfiehlt sich für Mieter das Standardwerk "Das Mieterlexikon" des Deutschen Mieterbundes mit rund 3.000 Grundsatzurteilen zum Wohnrecht.
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Liste veröffentlicht am 06.04.2012
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