Recht
Die 10 fiesesten AGB-Fallen, in die Kunden tappen können
Sie haben das iPad in den USA bestellt, die Pauschalreise war ein Frühbucher-Schnäppchen und das Plasma-TV zahlen Sie in zinslosen Raten ab? Achtung! Was sich zunächst nach einem guten Geschäft anhört, kann sich als zu teuere Investition entpuppen.
Denn die kostspieligen Überraschungen lauern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen so mancher Verbraucher sorglos zustimmt. Wir stellen Ihnen eine Top-Ten-Liste gemeiner AGB-Fallen vor und erklären, wie Sie sich davor schützen können.
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2 Kommentare
Liste veröffentlicht am 01.06.2010
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Kommentare zu fiesesten AGB-Fallen, in die Kunden tappen können
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man sollte aber wissen, das das nur für Geschäfte nach dem Fernabsatzgesetz , bzw. Haustürgeschäfte gilt. Bei gekaufter Ware im Laden gibts kein Rückgaberecht. Das ist nur kulanz
(23.06.2010 um 15:25) Antwort schreiben
burgl zu Verfallsdatum
Soweit ich weiss, müssen Gutscheine von Gesetztes wegen mind. 2 Jahre (oder sogar 3?) gültig sein, egal was das Geschäft/der Veranstalter für ein Datum aufdruckt.
villeicht sehe ich das auch falsch?
(02.06.2010 um 11:59) Antwort schreiben