Bei einer Pauschalreise genügt die Beschwerde nach dem Aufenthalt
Abhilfe/Minderung (§ 651c, 651d BGB)
Irrtum. Ist der Gast mit dem Service oder der Unterkunft unzufrieden, so sollte er noch während des Aufenthalts den Reiseleiter kontaktieren. Es ist sonst nicht möglich, den Reisepreis im Nachhinein zu kürzen.
Um eventuelle Forderungen gerichtlich durchsetzen zu können, kann es hilfreich sein, dass die Missstände per Foto oder Video festgehalten werden. Auch Zeugenadressen können gegebenenfalls sinnvoll sein.
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Die 10 größten Rechtsirrtümer im Überblick
- 01 Nach einem Unfall genügt das Hinterlassen der Personalien
- 02 Man muss mindestens 60 km/h auf der Autobahn fahren
- 03 Nach dem Alkoholkonsum lasse ich das Auto stehen und nehme das Fahrrad
- 04 Hat der Kellner keine Zeit zum Kassieren, darf der Kunde gehen
- 05 Ich darf mein Hab und Gut meinem Haustier vererben
- 06 Der Vermieter darf jederzeit in seine Wohnung
- 07 Bei einer Pauschalreise genügt die Beschwerde nach dem Aufenthalt
- 08 Auf Kleindiebstahl folgt keine fristlose Kündigung
- 09 Reduzierte Ware darf nicht umgetauscht werden
- 10 Bei eBay werden Waren versteigert
2 Kommentare
Liste veröffentlicht am 01.03.2009
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