Bei eBay werden Waren versteigert
Widerrufsrecht bei Internetauktionen (BGH, AZ VIII ZR 375/03)
Falsch! Da niemand die Zuschläge erteilt und somit kein Auktionator vorhanden ist, werden bei eBay normale Einkaufsgeschäfte getätigt.
Der Käufer bestimmt den Preis und der Verkäufer stimmt zu. Also gelten für gewerbliche Anbieter (sogenannte Power-Seller) die normalen Widerrufsfristen des Fernabsatzrechts.
Die 10 größten Rechtsirrtümer im Überblick
- 01 Nach einem Unfall genügt das Hinterlassen der Personalien
- 02 Man muss mindestens 60 km/h auf der Autobahn fahren
- 03 Nach dem Alkoholkonsum lasse ich das Auto stehen und nehme das Fahrrad
- 04 Hat der Kellner keine Zeit zum Kassieren, darf der Kunde gehen
- 05 Ich darf mein Hab und Gut meinem Haustier vererben
- 06 Der Vermieter darf jederzeit in seine Wohnung
- 07 Bei einer Pauschalreise genügt die Beschwerde nach dem Aufenthalt
- 08 Auf Kleindiebstahl folgt keine fristlose Kündigung
- 09 Reduzierte Ware darf nicht umgetauscht werden
- 10 Bei eBay werden Waren versteigert
2 Kommentare
Liste veröffentlicht am 01.03.2009
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