Studium
BAföG
Der Klassiker
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde einst eingeführt, um auch Kindern aus weniger wohlhabenden Familien eine Ausbildung an Fachhochschulen oder Universitäten zu ermöglichen.
Um alle Tiefen des BAföG zu durchdringen, braucht es fast einen eigenen Hochschulabschluss, so kompliziert ist die Berechnung. Das Einkommen der Eltern, aber auch das der Antragsteller selbst, ihr Familienstand (Ledig? Kinder?), ihr Wohnverhältnis (Bei den Eltern? Oder auswärts?) - all das hat Einfluss auf die Frage, ob und wenn ja, wie viel BAföG gezahlt wird.
BAföG gewährt der Staat nicht nur für das Studium an Unis oder FHs, sondern auch für den Besuch von Abendschulen oder das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg. Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Masterstudenten dürfen bei Studienantritt maximal 34 Jahre alt sein, um noch in den Genuss von BAföG zu kommen.
Der aktuelle Förderhöchstsatz für auswärts wohnende Studenten ohne Kinder beträgt 670 Euro im Monat. Wenn ein Kind unter zehn Jahren noch mit im Haushalt lebt, erhöht sich der Betrag auf 783 Euro. Nicht schlecht, aber mit Blick auf die eingangs erwähnten Kosten eines Studiums eben auch längst nicht ausreichend. BAföG kann daher selbst für die, die Anspruch darauf haben, nur ein Baustein der Studiumsfinanzierung sein. Eine gute Anlaufstelle für alle Detailfragen rund ums BAföG bildet das entsprechende Webangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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Die 10 besten Geldquellen für Studenten im Überblick
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Liste veröffentlicht am 17.02.2011
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