Internet
Arbeitnehmer haftet nicht für Virenbefall
Die Virenfalle
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, der Sie teuer zu stehen kommen kann. Grundsätzlich hängt die Haftung nämlich vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Hat der Mitarbeiter zum Beispiel den Mail-Anhang eines Kunden geöffnet, der sich dann als Virenträger entpuppte, wird man ihn kaum dafür belangen.
Anders sieht es bei Schäden aus, die beim privaten Surfen verursacht wurden. Oder wenn der Arbeitnehmer trotz Verbots einen privaten USB-Stick benutzt und damit prompt einen Virus in die Firma schleppt. Grundsätzlich gilt: bei geringer Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit teilt man sich die Kosten und bei schwerer Fahrlässigkeit muss der Mitarbeiter voll haften. Die entsprechende Beurteilung des Schadens findet dann meistens ohnehin vor Gericht statt.
Die 10 größten Irrtümer über Internetnutzung am Arbeitsplatz im Überblick
- 01 Privatnutzung ist grundsätzlich erlaubt
- 02 Auf private Mails folgt eine Abmahnung
- 03 Nur Abmahnung droht, keine Kündigung
- 04 Die Fußball-WM ist eine Ausnahme
- 05 Arbeitgeber darf Accounts kontrollieren
- 06 Arbeitgeber darf Privatnutzung spontan verbieten
- 07 Wenn erlaubt, dann ist Nutzung völlig frei
- 08 Privat surfen beeinträchtigt die Leistung
- 09 Arbeitnehmer haftet für illegalen Download
- 10 Arbeitnehmer haftet nicht für Virenbefall
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Liste veröffentlicht am 09.07.2010
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