Internet
Arbeitgeber darf Accounts kontrollieren
Kein Spionagerecht
Falsch. Auch wenn der Arbeitgeber eine private Nutzung der Arbeitsmittel nicht dulden will und ein schriftliches Verbot festgehalten hat, muss er die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten und die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers wahren.
Für die Praxis bedeutet das: Die Nutzung der personenbezogenen Daten, wie der Mail- und URL-Adressen, ist nur zur Abrechnung und Aufklärung von Missbrauchsfällen erlaubt, eine grundsätzliche dauerhafte Kontrolle aller Mitarbeiter hingegen nicht.
Führt der Arbeitgeber heimlich Kontrollen durch und erwischt einen Angestellten beim unerlaubten Mail-Verkehr, nützt ihm das gar nichts: Wer sich Daten auf solch verbotenen Wegen beschafft, darf sie anschließend nicht gegen den Betroffenen verwenden - auch wenn damit seine Schuld bewiesen wäre.
Weiter zu Platz 6: Arbeitgeber darf Privatnutzung spontan verbieten
Die 10 größten Irrtümer über Internetnutzung am Arbeitsplatz im Überblick
- 01 Privatnutzung ist grundsätzlich erlaubt
- 02 Auf private Mails folgt eine Abmahnung
- 03 Nur Abmahnung droht, keine Kündigung
- 04 Die Fußball-WM ist eine Ausnahme
- 05 Arbeitgeber darf Accounts kontrollieren
- 06 Arbeitgeber darf Privatnutzung spontan verbieten
- 07 Wenn erlaubt, dann ist Nutzung völlig frei
- 08 Privat surfen beeinträchtigt die Leistung
- 09 Arbeitnehmer haftet für illegalen Download
- 10 Arbeitnehmer haftet nicht für Virenbefall
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Liste veröffentlicht am 09.07.2010
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